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Mikrochippflicht ab 2010

Zum Download:

Animaldata informiert über die Chippflicht (anklicken)

Reisen mit Tieren (anklicken)

Auf Grund der Novelle des Tierschutzgesetzes vom 11.1.2008 müssen Hunde bis 31.12.2009 mittels Mikrochips gekennzeichnet und registriert werden. Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe mittels Mikrochips zu kennzeichnen und binnen eines Monats zu melden.

Dieser Servicedienst von ANIMALDATA.COM ist kostenlos!

Es sind dies jedenfalls die Daten des Tierhalters, sein Geburtsdatum und die Daten eines amtlichen Lichtbildausweises, das Datum des Beginns der Hundehaltung und das Geburtsland des Hundes.

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung!

 

 

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